Ablauf einer Psychotherapie
Das Erstgespräch dient der diagnostischen Einschätzung ihrer Beschwerden und der Aussprache von Behandlungsempfehlungen. Ich mache mir ein Bild von Ihren Beschwerden und Sie bekommen einen Eindruck meiner Arbeitsweise.
Sollte eine Psychotherapie in Frage kommen, folgt die Probatorik. Diese dient dem Kennenlernen, der vertieften Diagnostik und der Überprüfung, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Ziel ist die Entstehung und Aufrechterhaltung der Symptomatik unter Einbezug Ihrer individuellen Lebensgeschichte zu verstehen. Abschließend werden Behandlungsziele abgeleitet und Sie entscheiden, ob Sie die Therapie beginnen wollen.
Danach wird bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Im Fall einer Privaten Krankenversicherung unterscheidet sich das Vorgehen zwischen den verschiedenen Krankenkassen. Holen Sie sich bitte Informationen über ihre persönlichen Vertragsbedingungen ein: Wie viele Stunden sind in Ihrem Vertrag enthalten? Wie erfolgt die Kostenerstattung? Welche Unterlagen werden benötigt? Sollten Sie (zusätzlich) Beihilfeberechtigt sein, werden die Kosten grundsätzlich erstattet. Nähere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie von Ihrer Beihilfestelle. Es besteht auch die Möglichkeit eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Antragsformulare entfallen dabei für Selbstzahler*innen.
Die Kosten der Behandlung (PVK, Beihilfe oder Selbstzahler*innen) richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Mit Beginn der Behandlung werden Sie persönlich Vertragspartner*in der Psychotherapeutin und müssen sich, wie bei ärztlichen Behandlungen auch, selbst um die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung bemühen.
Die Behandlung orientiert sich an Ihren persönlich festgelegten Zielen. Zwischenzeitige Evaluationen der Ziele können hilfreich sein zur Überprüfung der Erreichung Ihrer Ziele. In der Regel findet einmal wöchentlich eine Therapiesitzung von 50 Minuten statt. Manchmal kann es sinnvoll sein Doppelsitzungen zu vereinbaren. Dies hängt von der Art und Schwere der Symptome ab.