Privatpraxis für Psychotherapie
M.Sc.-Psych. Carina Hülsmann

Kostenerstattungsverfahren

1. Antragsstellung bei Ihrer Krankenkasse
Informieren Sie sich vor Antragsstellung nach den Vorgaben für das Kostenerstattungsverfahren.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Wie viele Absagen brauchen Sie von Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung?
Welche Wartezeit gilt als zumutbar?
Bis zu welcher Anzahl an Kilometern gilt eine Praxis als wohnortnah?

2. Psychotherapeutische Sprechstunde
In den Sprechstunden wird der Bedarf und die Behandlungsempfehlung geprüft. Zudem erfolgt eine Einschätzung der zumutbaren (maximalen) Wartezeit. Diese Informationen werden auf dem sogenannten PTV11, welches Sie Ihrem Antrag auf Kostenerstattung beilegen sollten.
Fragen Sie gezielt nach diesen Sprechstundenterminen, auch wenn die Praxen Ihnen keinen Therapieplatz anbieten können.

3. Versorgungslücke nachweisen
Der Nachweis, dass Sie trotz angemessener Bemühungen keinen zeit- und wohnortnahen Therapieplatz bei einem von den gesetzlichen Krankenkassen zugelassenen Psychotherapeut*innen finden konnten, ist die Grundlage für das Kostenerstattungsverfahren.  Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Kontaktversuche und Absagen dokumentieren (Name der Person, Datum, Uhrzeit, frühestmöglicher Therapiebeginn).
Immer mehr Krankenkassen fordern die Kontaktvermittlung über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (Tel. 116117) und wiederholte Absagen bezüglich eines Therapieplatzes. Protokollieren Sie auch dies oder lassen Sie sich einen Nachweis von der Terminservicestelle geben.

4. Therapieplatz in Privatpraxis finden
Fragen Sie gezielt in Privatpraxen nach freien Therapieplätzen. Lassen Sie sich dort ein Termin zum Erstgespräch vermitteln. Sollte es einen freien Therapieplatz geben, lassen Sie sich dies von der Praxis bescheinigen. Wichtig ist, dass der/die Therapeut*in über eine Approbation in einem Richtlinienverfahren verfügt. Zu den aktuellen Richtlinienverfahren zählen: die kognitive-Verhaltenstherapie, die systemische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder die analytische Psychotherapie. Auch dies sollten Sie sich von der Praxis bescheinigen lassen.

5. Antragsstellung